Mitgliedschaft
Mitgliedschaft in WFBGG und WIB
Hier können Sie online die Mitgliedschaft in WFBGG und im WIB beantragen. Durch den Antrag vereinfachen wir das gesamte Verfahren und vermeiden Eingabe- und Schreibfehler. Es entsteht noch keine Mitgliedschaft durch Abschicken des Formulares. Sie erhalten alle Unterlagen vorausgefüllt zur Prüfung und zur Unterschrift zugesandt.
Wer alles Mitglied werden kann
- Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person oder rechtsfähige Personengesamtheit werden. Die ordentlichen Mitglieder des Vereins sollen in der Lage sein, die Vereinszwecke materiell und persönlich zu fördern.
- Förderndes Mitglied kann jede natürliche und juristische Person oder rechtsfähige Personengesamtheit werden, die bereit ist, die Vereinszwecke materiell zu fördern. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.
- Mitgliederbeiträge für Privatpersonen, gemeinnützige Einrichtungen, Verbände oder Unternehmen sind gestaffelt. Zusätzlich kann ein Forschungsbeitrag für eines der Forschungsinstitute entrichtet werden.